Prävention
Schutzkonzept der Evangelischen Kirchengemeinde Demmin
zur Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt
und grenzverletzendem Verhalten
1. Einleitung
1.1. Leitbild
Uns, der Evangelischen Kirchengemeinde Demmin, liegt der Schutz von Kindern und Jugendlichen am Herzen. Deshalb kommen wir gerne unserer Verpflichtung nach, ein Schutzkonzept zu entwickeln. Grundlage dafür sind das Präventionsgesetz der Nordkirche und die Vereinbarung zwischen dem Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs‘ (UBSKM) und der Evangelischen Kirche in Deutschland‘ (EKD). Das Schutzkonzept nimmt Kinder und Jugendliche als besonders schutzbedürftig in den Fokus, soll jedoch Menschen aller Altersgruppen in unserer Gemeinde dienen.
Wir stellen fest: Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene haben ein Recht auf Schutz vor allen Formen von Gewalt, insbesondere vor sexualisierter Gewalt.
Wir verurteilen jede Form von Gewalt und setzen uns dafür ein, dass Kinder und Jugendliche in unserer Kirchengemeinde bestmöglich vor Gewalt geschützt werden. Dabei haben wir sowohl Orte im Blick, an denen Kinder und Jugendliche haupt-, neben- oder ehrenamtlich tätigen Erwachsenen anvertraut werden, als auch Gruppen, in denen Kinder und Jugendliche sich selbst (älteren) Jugendlichen anvertrauen bzw. anvertraut werden. Kinder und Jugendliche sollen in unserer Gemeinde vertrauensvolle und kompetente Ansprechpersonen finden, wenn sie Hilfe benötigen.
1.2. Ziele des Schutzkonzepts
Die Kirchengemeinde Demmin hat sich der Auseinandersetzung mit den Themen sexualisierter Gewalt, grenzverletzendes Verhalten und Kindeswohl gestellt und dabei kritisch die eigenen Arbeitsstrukturen hinterfragt. Die in der Auseinandersetzung mit den Themen entwickelten Regelungen und Leitlinien dienen der Vorbeugung von sexualisierter Gewalt und Grenzverletzungen. Die Maßnahmen der Prävention schaffen Strukturen und Handlungssicherheit für Mitarbeitende und Pastor:innen, die dafür Sorge tragen, dass alle Menschen, insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, im kirchlichen Raum geschützt sind.
Damit dieses Schutzkonzept wirksam greift und wirklich schützt, ist es wichtig, dass dieses Schutzkonzept bekannt wird und sich durchsetzt.
Der Schutz kann sich entfalten, wenn sich unser Miteinander zu einer „gelebten Kultur der Grenzachtung“, der Achtsamkeit und des respektvollen Umgangs entwickelt.
2. Angaben zu den Arbeitsfeldern in der Gemeinde (Potenzialanalyse)
Die Kirchengemeinde Demmin bietet Menschen aller Altersgruppen eine Vielzahl von Veranstaltungen in unterschiedlichen Formaten an. Viele Arbeitsfelder werden übergemeindlich in Kooperationen mit anderen Trägern oder mit der Stadt organisiert.
Dazu gehört vor allem das Jugendzentrum, das in einer Kooperation zwischen der Hansestadt Demmin und der Ev. Kirchengemeinde verantwortet wird, die Ev. Kita, die in der Trägerschaft der Johanniter, ist und die Kooperation mit der Ev. Schule.
Die Ev. Kindertagesstätte Demmin und die Ev. Schule haben ein eigenes Schutzkonzept.
Daneben gibt es Arbeitsfelder, die allein von der Kirchengemeinde Demmin verantwortet werden. Dazu gibt es spezifische Anlagen, die nur die Kirchengemeinde betreffen.
Arbeitsfelder in alleiniger Verantwortung der Kirchengemeinde sind u.a.:
Christenlehre (Bartholomäus-Wurzelwerk),
Konfirmandentreff,
Jugendarbeit,
Kinderbibeltage,
Kindergottesdienste,
Krabbelgruppe,
Freizeiten & Jugendfahrten,
Kinderchor & Jugendchor,
Instrumentalunterricht (Einzelunterricht),
Flüchtlingsarbeit.
Mit der verantwortlichen Planung, Vorbereitung und Durchführung der Angebote der Gemeinde sind hauptamtliche Pastor:innen und Mitarbeitende sowie persönlich und fachlich geeignete ehrenamtliche ältere Jugendliche / Jugendgruppenleiter:innen und Erwachsene beauftragt. Dies sind insbesondere folgende Personen (in alphabetischer Reihenfolge siehe Anhang1): ehrenamtliche/Freiwillige mit übertragenem Verantwortungsbereich, gemeindepädagogische Mitarbeiter:innen, geringfügig Beschäftigte im kinder- und jugendnahen Bereich, Honorarkräfte, Kirchenmusiker:innen, Küster:innen, Pastor:innen, Verwaltungsfachkräfte
3. Risikoanalyse
Die Risikoanalyse hilft uns dabei, einen kritischen Blick in die eigene Gemeinde zu werfen. Wo gibt es „verletzliche“ Stellen in Bezug auf Verhaltensregeln, im Umgang mit Nähe und Distanz, im baulichen Bereich oder im Bereich der Personalverantwortung? Dabei geht es immer auch um die Frage, welche Bedingungen vor Ort Täter und Täter:innen nutzen könnten, um sexuelle Gewalt vorzubereiten und auszuüben. Die Ergebnisse dieser Analyse bieten die Grundlage für das vorliegende Schutzkonzept.
Es können nicht alle Risiken ausgeschlossen, wohl aber ein Großteil erkannt, benannt und eingeschätzt werden.
Die Risiken für die gemeindeübergreifenden Arbeitsfelder sind in einer entsprechenden Arbeitsgruppe erörtert worden.
Anlage 2: Risikoanalyse Ev. Kirchengemeinde Demmin
4. Schutzfaktoren gegen sexualisierte Gewalt in der Personalorganisation (Personalmanagement)
4.1. Voraussetzungen zur Mitarbeit
In der Kinder- und Jugendarbeit und im kinder- und jugendnahen Bereich unserer Kirchengemeinde werden ausschließlich persönlich geeignete und fachlich qualifizierte Personen beschäftigt. Einschlägig vorbestrafte Personen dürfen nach §72a SGB VIII nicht beschäftigt werden.
Als Kirchengemeinde sind wir laut §5 Abs. 1 PrävG der Nordkirche verpflichtet, uns von allen Personen, die beruflich in der Kinder- und Jugendarbeit oder in kinder- und jugendnahen Bereichen tätig sind, bei der Einstellung und in regelmäßigen Abständen, spätestens nach jeweils fünf Jahren, ein erweitertes Führungszeugnis nach §30a Bundeszentralregistergesetz, in der jeweils geltenden Fassung, vorlegen zu lassen. Mitarbeitende und Pastor:innen müssen demzufolge zu Beginn ihrer Tätigkeit ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen; für bestehende Arbeitsverhältnisse wird der Nachweis nachträglich verlangt.
Von Ehrenamtlichen soll je nach Art, Intensität und Dauer des Kontaktes dieser Personen mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsen die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses verlangt werden.
Näheres regelt die Anlage 4. Die Kosten trägt in allen Fällen die Kirchengemeinde.
Außerdem geben alle in der Kinder- und Jugendarbeit Tätigen zum Beginn ihrer Tätigkeit eine Selbstverpflichtungserklärung ab. Bei bereits bestehender Mitarbeit wird die Verpflichtung nachträglich eingeholt.
Unterschriebene Selbstverpflichtungserklärungen verbleiben grundsätzlich beim Unterzeichnenden, eine Kopie wird in der Kirchengemeinde aufbewahrt.
Anlage 3: Einhaltung des erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses
(gemeindeübergreifend erstellt)
Anlage 4: Selbstverpflichtung (gemeindeübergreifend erstellt)
4.2. Fortbildungen für Mitarbeitende und Pastor:innen (Präventionsschulungen)
Alle Mitarbeitenden im Haupt- und Ehrenamt und die Pastor:innen sollen regelmäßig an Fortbildungen teilnehmen, die Prävention und Intervention im Kontext von sexualisierter Gewalt zum Thema haben. Sie sollen dadurch zur besseren Wahrnehmung von Auffälligkeiten und Unregelmäßigkeiten befähigt werden und Handlungskompetenzen für ihre Verantwortungsbereiche erwerben und sich fachlich austauschen.
Unsere Kirchengemeinde dokumentiert die Teilnahme an Fortbildungen zu den genannten Themenbereichen.
5. Schutzfaktoren gegen sexualisierte Gewalt
5.1. Standards des Miteinanders
Die Standards für die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen hat eine interne gemeindliche Arbeitsgruppe erstellt. In ihnen sind Regeln formuliert, wie wir in unserer Kirchengemeinde miteinander umgehen möchten.
Ziel dieser Standards ist es, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsenen vor Grenzverletzungen und sexualisierter Gewalt zu schützen, Mitarbeitenden und Pastor:innen Handlungssicherheit im Alltag zu geben und die Positionierung gegenüber Grenzverletzungen und sexualisierter Gewalt zu erleichtern, Mitarbeitende und Pastor:innen vor falschem Verdacht zu schützen, die Grauzone zwischen angemessenem und grenzüberschreitendem Verhalten zu minimieren, Grenzverletzungen früher wahrzunehmen, zu benennen und sich Hilfe zu holen, ein fachlich adäquates Nähe-Distanz-Verhältnis, auf der Grundlage eines respektvollen Umgangs und einer offenen Kommunikationskultur gegenüber Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu gewährleisten, regelmäßig das eigene Verhalten zu reflektieren
Regelübertretungen bzw. die Nichtbeachtung der Standards bewirken Konsequenzen, über deren Art, Umfang und Durchsetzung die Verantwortlichen gemeinschaftlich beraten und entscheiden.
Anlage 5: Standards für die Arbeit mit Kindern in der Evangelischen Kirchengemeinde Demmin.
Anlage 6: Prävention von sexualisierter Gewalt gegenüber Konfirmand:innen, Jugendlichen und jungen Erwachsenen.
5.2. Präventionsangebote
Kinder, Jugendliche und jungen Erwachsene sollen im Rahmen von Informationsveranstaltungen und mit anderen öffentlichkeitswirksamen Mitteln, z.B. durch Aushänge, Artikel im Gemeindebrief, Hinweise auf der Webseite, Flyer, Briefe usw. über ihre Rechte informiert werden. Eltern sollen nach Möglichkeit in Informationsveranstaltungen einbezogen werden.
Unsere Kirchengemeinde setzt sich in der Kinder- und Jugendarbeit und im kinder- und jugendnahen Bereich für eine offene Kommunikation mit Eltern ein.
Vor besonderen Aktivitäten, z.B. vor Jugendfreizeitfahrten, Konfirmandenfahrten, Kinderchorreisen, Kinderbibeltagen usw., wird in geeigneter Form auf das Schutzkonzept hingewiesen.
6. Vorgehen bei Hinweisen auf sexualisierte Gewalt oder Grenzverletzungen (Interventionsplan)
6.1. Beschwerdewege und Handlungsplan
Wir gewährleisten, dass wir jeden Hinweis auf Grenzverletzungen oder sexualisierte Gewalt ernst nehmen und mit besonderer Sorgfalt nach fachlichen Standards bearbeiten. Hierbei werden sowohl die gesetzlichen Verfahrensregeln als auch die Vorgaben des Seelsorgegeheimnisses und gesetzlicher Schweigepflichten beachtet.
Bei Missbrauchsvorwürfen gegen haupt- oder ehrenamtliche Mitarbeitende gilt für uns der in dem Handlungsplan des Pommerschen Evangelischen Kirchenkreises (Anlage 7) beschriebene Verfahrensweg.
Zusätzlich wird der Beschwerdeweg in der Anlage 8 geregelt.
Anlage 7: Handlungsplan bei Verdacht auf sexualisierte Gewalt (für den Kirchenkreis erstellt)
Anlage 8: Beschwerdewege in der Ev. Kirchengemeinde Demmin
6.2. Ansprechpersonen
Für die Ev. Kirchengemeinde Demmin wird ein/e Beauftragte/er für Prävention eingesetzt. Er/Sie steht als Ansprechperson zur Verfügung und sorgt außerdem dafür, dass die im Schutzkonzept vorgesehenen Präventionsmaßnahmen eingehalten werden. Dazu gehört:
regelmäßige Kontrolle der Präventionshinweise auf der Internetseite der Kirchengemeinde und Aktualisierung des Präventions-Flyers,
jährlicher Hinweis auf das Präventionskonzept im Gemeindebrief,
jährliche Kontrolle der aktuellen Führungszeugnisse und SelbstverpflichtungenÜberprüfung der Dokumentation der Fortbildungsmaßnahmen
Regelmäßige Aktualisierung der Ansprechpersonen
Evaluation des Schutzkonzeptes nach jeder Wahl des Kirchengemeinderats
Folgende Personen bzw. Institutionen müssen im Konfliktfall informiert werden:
Die Ansprechpersonen (auch aus Ihrer Gemeinde) sollten genannt und veröffentlicht werden:
– Daneben sollten Sie Stellen kennen und auch veröffentlichen, an die sich Ratsuchende wenden können (die UNA ist auch für Sie ansprechbar, wenn Sie spezielle Fragen klären möchten z.B. zu Beobachtungen):
– UNA (Unabhängige Ansprechstelle der Nordkirche) Tel. 0800 – 0220099 (kostenfrei und anonym), Mo. 9.00 bis 11.00 Uhr und Mi. 15.00 bis 17.00 Uhr, Mail: una@wendepunkt-ev.de, www.wendepunkt-ev.de/UNA, www.hilfeportal-missbrauch.de
– Hilfeportal Sexueller Missbrauch der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs der Bundesregierung (UBSKM): Tel. 0800 – 22 55 530, Telefonzeiten: Mo., Mi., Fr.: 9.00 bis 14.00 Uhr; Di., Do.: 15.00 bis 20.00 Uhr; online-Beratung unter https://schreib-ollie.de/#/
– Informationen unter https://nicht-wegschieben.de/schuetzen
– Chatseelsorge der Jungen Nordkirche Mo.-Do.: 18.00 bis 20.00 Uhr unter https://www.schreibenstattschweigen.de/
– Zentrale Anlaufstelle „.help“: Mail: zentrale@anlaufstelle.help; Telefonzeiten: Mo: 14.00 bis 15.30 Uhr und Di. bis Do.: 10.00 bis 12.00 Uhr unter: Tel. 0800 5040112, https://www.anlaufstelle.help/
– Telefonberatung „Nummer gegen Kummer“: https://www.nummergegenkummer.de/kinder-und-jugendberatung/
– Mo. bis Sa.: 14.00 bis 20.00 Uhr, Tel. 116 111,
per Mail oder Chat unter: https://www.nummergegenkummer.de/onlineberatung/#/
– Präventionsnetzwerk „Kein Täter werden“: https://www.kein-taeter-werden.de/
innerkirchlich
Der/die Vorsitzende des Kirchengemeinderates,
Die Pröpstin des Kirchenkreises Pröpstin Kathrin Kühl, Mail: proepstin-kuehl@pek.de
Die Stabsstelle für Prävention in der Nordkirche in Hamburg
info@praevention.nordkirche.de
meldung@praevention.nordkirche.de
040 – 4321 6769 0 oder 1
Beauftragte/r der Gemeinde für Prävention und Beschwerden:
Diplom-Gemeindepädagoge (FH) Axel Schulz
demmin-jugend@pek.de
Gemeindepädagogische Mitarbeiterin Alke Nele Acker
demmin-gempaed@pek.de
5. Präventionsbeauftragte/r im Pommerschen Evangelischen Kirchenkreis
Pastorin Beatrix Kempe
praevention@pek.de Tel.: 0170 7671322
6. Pastor:innen der Kirchengemeinde Demmin:
Martin Wiesenberg (demmin1@pek.de
Uta Voll (demmin2@pek.de)
außerkirchlich
6. Fachberatung, Schulsozialarbeit / Altenhilfe
Susanne Wilken +49 3998 201040-11
fachberatung-mv@twsd.de
Trägerwerk soziale Dienste in Demmin
Adolf-Pompe-Str. 25, 17109 Demmin
Weitere Stellen, an die sich Ratsuchende wenden können, um spezielle Fragen zu klären oder Beobachtungen mitzuteilen:
– UNA (Unabhängige Ansprechstelle der Nordkirche) Tel. 0800 – 0220099 (kostenfrei und anonym), Mo. 9.00 bis 11.00 Uhr und Mi. 15.00 bis 17.00 Uhr, Mail: una@wendepunkt-ev.de, www.wendepunkt-ev.de/UNA, www.hilfeportal-missbrauch.de
– Hilfeportal Sexueller Missbrauch der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs der Bundesregierung (UBSKM): Tel. 0800 – 22 55 530, Telefonzeiten: Mo., Mi., Fr.: 9.00 bis 14.00 Uhr; Di., Do.: 15.00 bis 20.00 Uhr; online-Beratung unter https://schreib-ollie.de/#/
– Informationen unter https://nicht-wegschieben.de/schuetzen
– Chatseelsorge der Jungen Nordkirche Mo.-Do.: 18.00 bis 20.00 Uhr unter https://www.schreibenstattschweigen.de/
– Zentrale Anlaufstelle „.help“: Mail: zentrale@anlaufstelle.help; Telefonzeiten: Mo: 14.00 bis 15.30 Uhr und Di. bis Do.: 10.00 bis 12.00 Uhr unter: Tel. 0800 5040112, https://www.anlaufstelle.help/
– Telefonberatung „Nummer gegen Kummer“: https://www.nummergegenkummer.de/kinder-und-jugendberatung/
– Mo. bis Sa.: 14.00 bis 20.00 Uhr, Tel. 116 111,
per Mail oder Chat unter: https://www.nummergegenkummer.de/onlineberatung/#/
– Präventionsnetzwerk „Kein Täter werden“: https://www.kein-taeter-werden.de/
7. Umsetzung des Schutzkonzeptes
Der Kirchengemeinderat hat auf seiner Sitzung vom 02.07.2024
beschlossen ein Schutzkonzept für die Kirchengemeinde Demmin zu entwickeln. Sie hat dazu eine Arbeitsgruppe berufen.
Das vorliegende Konzept wurde in der Kirchengemeinderatssitzung
vom 04.03.2025 beschlossen.
Die Kirchengemeinde Demmin wird das entwickelte Konzept umsetzen. Das Schutzkonzept wird alle drei Jahre, spätestens zu Beginn jeder Wahlperiode des Kirchengemeinderats von diesem überprüft.